Rückschlag für Novomatic – Konzern in Niederösterreich

Admiral

Erst vor wenigen Jahren gewann der aus Niederösterreich stammende Konzern Novomatic die einzige Konzession für Spielautomaten im Heimatland. In dem am 2. Juni abgeschlossenen Gerichtsverfahren stellte sich heraus, dass der Entscheid aus dem Jahr 2012 gesetzeswidrig ist. Obwohl es in der Vergangenheit bei der Vergabe der Konzession noch vier weitere Bewerber auf insgesamt drei Lizenzen gegeben hatte, entschied sich das Land Niederösterreich damals für die zur Novomatic-Gruppe zählende Admiral AG.

Klage gegen Rechtsentscheid

Im Anschluss an das Verfahren hatte die Gauselmann-Gruppe Einspruch dagegen erhoben. In der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs hieß es nun, dass die Vergabe der Konzession im Jahr 2012 gesetzeswidrig gewesen ist und die Verfahrensvorschriften nicht rechtsmäßig eingehalten wurden. Im Einzelfall wurde bemängelt, dass die einstigen Mitbewerber vor der Konzessionsentscheidung keinen Einblick in die Akten erhalten hatten. In der damaligen Begründung wurde die Akteneinsicht aufgrund des hohen verwalterischen Aufwandes verweigert. Durch diesen Verstoß gegen die gängigen Verfahrensvorschriften hätte die Entscheidung im Jahr 2012 auch zugunsten eines anderen Konzerns ausfallen können.

Novomatic bleibt gelassen

Obwohl der aktuelle Rechtsentscheid damit eindeutig zuungunsten des niederösterreichischen Novomatic – Konzerns ausgefallen ist, sorgt sich dieser aktuell nicht um seine Lizenz. Aufgrund einer Klausel im Landesglücksspielgesetz darf der Konzern auch weiterhin für die kommenden 18 Monate 1.339 Spielautomaten in Niederösterreich betreiben. In der Passage ist geregelt, dass das Glücksspiel auch nach einem Wegfall der Lizenz noch weitere 18 Monate betrieben werden darf. Das weitere Vorgehen in diesem juristischen Fall ist bisher noch völlig offen. Zunächst soll die aktuelle Rechtslage erneut auf den Prüfstand gestellt werden. Novomatic bleibt von dem Entscheid relativ unberührt. In einer Stellungnahme hieß es, dass man hoffe, dass sich die formalen Fehler möglichst rasch beseitigen lassen, sodass der Betrieb auch nach der Frist von 18 Monaten reibungslos weitergeführt werden kann.

Quelle: derstandard.at

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